Die SANDDORF-STIFTUNG engagiert sich gemeinnützig in drei verschiedenen Stiftungsfeldern. Die Stiftung behält sich vor, Projekte und Einrichtungen, die gemäß ihrer Satzung grundsätzlich förderfähig sind, nach eigenen Beurteilungsmaßstäben und aktuellen Schwerpunkten auszuwählen und anhand entsprechender Vorgaben zu unterstützen. Die von der Stiftung ausgegebenen Förderrichtlinien sind zu beachten. Förderanträge sind über das standardisierte Antragsformular an die Geschäftsführung zu stellen. Dies kann postalisch oder per Mail erfolgen.

Förderanträge sind grundsätzlich mindestens 3 Monate vor dem geplanten Projektstart einzureichen. Anträge die zu spät eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Nach einer internen Prüfung durch die Stiftungs-Gremien wird entschieden, ob der Antrag in die aktuelle Förderlandschaft passt; bei positiver Entscheidung wird ein Bewilligungsbescheid versandt.

Nachfolgend finden Sie die Links zu den entsprechenden FörderrichtlinienFormularen (Förderanträge /  Verwendungsnachweis) sowie dem LOGO der SANDDORF-STIFTUNG:

Förderrichtlinien (.pdf)
Förderantrag SANDDORF-STIFTUNG  (Word) 
Förderantrag SANDDORF-STIFTUNG (.pdf)
Verwendungsnachweis (Word)
Verwendungsnachweis (.pdf)
Logo SANDDORF-STIFTUNG (.jpg)
Logo SANDDORF-STIFTUNG (.pdf)

Schülerfahrten nach Polen:

Förderrichtlinien Schülerfahrten nach Polen (.pdf)
Antragsformular Schülerfahrten nach Polen (Word)
Antragsformular Schülerfahrten nach Polen (.pdf)


Verwendungsnachweis Schülerfahrten nach Polen (Word) 
Verwendungsnachweis Schülerfahrten nach Polen (.pdf)